Sky: Additional Fees Only Apply for Actual Multiscreen Usage

Sky: Zusatzgebühren fallen nur bei tatsächlicher Multiscreen-Nutzung an

Der Pay-TV-Anbieter Sky hat uns auf unsere Berichte zu den zusätzlichen Multiscreen-Gebühren hin kontaktiert und mit einer Stellungnahme versorgt. Dem Sender ist es wichtig zu betonen, dass hier keinesfalls pauschal alle Kunden betroffen sind, sondern man die Schreiben gezielt an jene Abonnenten gerichtet habe, die einer Überprüfung zufolge ihren Sky-Zugang außerhalb des Haushalts und damit nicht vertragskonform nutzen.

Sky widerspricht dabei auch den von betroffenen Nutzern zitierten Support-Aussagen, dass hier aufgrund eines technischen Problems auch solche Abonnenten angeschrieben wurden, die nicht gegen die Vertragsbedingungen verstoßen hätten.

Dies steht den uns vorliegenden Berichten ebenso wie den Aussagen verschiedener Benutzer in den Supportforen von Sky entgegen. Darauf angesprochen hat ein Sky-Sprecher betont, dass dem Unternehmen stets daran gelegen sei, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. In jedem Fall sollten betroffene Nutzer wie in der Grafik beschrieben sicherstellen, dass die ihr Sky-Abonnement den Regeln entsprechend verwenden.

Hier die Stellungnahme von Sky im Wortlaut:

Wir haben festgestellt, dass einige Kunden ihren Sky Zugang außerhalb ihres Haushalts und damit nicht vertragskonform nutzen. Wir haben daher in letzter Zeit die betroffenen Kunden angeschrieben und sie gebeten, ihre Geräteliste zu überprüfen und Geräte, die nicht in ihrem Haushalt genutzt werden, zu entfernen, um sicherzustellen, dass sie ihr Sky Abonnements AGB-konform nutzen. Die Kunden haben natürlich ausreichend Zeit, ihre Gerätenutzung entsprechend anzupassen. Im Falle einer nicht konformen Nutzung behalten wir uns die marktübliche Maßnahme vor, die weitere Nutzung von der Zahlung einer zusätzlichen Abogebühr in Höhe von 15 € pro Monat (inkl. MwSt.) abhängig zu machen.

Um die vertragskonforme Sky Nutzung zu prüfen, verwenden wir Nutzungsdaten, oder Gerätekennungen sowie die IP-Adresse(n). Rechtsgrundlage ist Art. 6 I Abs.1 lit. f) DSGVO auf Basis berechtigter Interessen von Sky. Kunden können uns jederzeit kontaktieren, um ihren Einzelfall prüfen zu lassen. Dafür haben sie mehrere Wochen ab Erstkontakt Zeit. Wir versuchen immer gemeinsam mit dem Kunden eine Lösung zu finden.

Sky bleibt also bei der Position, dass nur jene Kunden von Zusatzgebühren betroffen sind, die ihren Sky-Zugang außerhalb ihres Haushalts nutzen. Sollten Sie eine Benachrichtigung erhalten haben, überprüfen Sie bitte die Nutzung Ihrer Geräte und passen Sie diese gegebenenfalls an, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

source: https://www.ifun.de/sky-zusatzgebuehren-fallen-nur-bei-tatsaechlicher-multiscreen-nutzung-an-235923/

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